Gesetze › BGB › Buch 5 Erbrecht› Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben› Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten› Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben § 1987 BGB Vergütung des Nachlassverwalters Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1986 Herausgabe des Nachlasses § 1988 Ende und Aufhebung der Nachlassverwaltung