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§ 2062 BGB

Antrag auf Nachlassverwaltung

Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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