Gesetze › BGB › Buch 5 Erbrecht› Abschnitt 3 Testament› Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments § 2257 BGB Widerruf des Widerrufs Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2256 Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung § 2258 Widerruf durch ein späteres Testament