Gesetze › BGB › Buch 5 Erbrecht› Abschnitt 3 Testament› Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments § 2263 BGB Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2262 § 2264