Gesetze › BGB › Buch 1 Allgemeiner Teil› Abschnitt 1 Personen› Titel 2 Juristische Personen› Untertitel 1 Vereine› Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 47 BGB Liquidation Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 46 Anfall an den Fiskus § 48 Liquidatoren