Gesetze › BGB › Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse› Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse› Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher› Untertitel 2 Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher § 509 BGB (weggefallen) Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften § 510 Ratenlieferungsverträge