§ 541 BGB
Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle