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§ 541 BGB

Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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