Gesetze › BGB › Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse› Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse› Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag› Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum› Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 555 BGB Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte § 555a Erhaltungsmaßnahmen