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§ 590a BGB

Vertragswidriger Gebrauch

Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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