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§ 938 BGB

Vermutung des Eigenbesitzes

Hat jemand eine Sache am Anfang und am Ende eines Zeitraums im Eigenbesitz gehabt, so wird vermutet, dass sein Eigenbesitz auch in der Zwischenzeit bestanden habe.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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