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§ 961 BGB

Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen

Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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