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BGG
Behindertengleichstellungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
- § 2Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
- § 3Menschen mit Behinderungen
- § 4Barrierefreiheit
- § 5Zielvereinbarungen
- § 6Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
- § 7Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
- § 8Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- § 9Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 10Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- § 11Verständlichkeit und Leichte Sprache
Abschnitt 2a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
- § 12Öffentliche Stellen des Bundes
- § 12aBarrierefreie Informationstechnik
- § 12bErklärung zur Barrierefreiheit
- § 12cBerichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
- § 12dVerordnungsermächtigung
Abschnitt 2b Assistenzhunde
- § 12eMenschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
- § 12fAusbildung von Assistenzhunden
- § 12gPrüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
- § 12hHaltung von Assistenzhunden
- § 12iZulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
- § 12jFachliche Stelle und Prüfer
- § 12kStudie zur Untersuchung
- § 12lVerordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
- § 14Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
- § 15Verbandsklagerecht
- § 16Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 17Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 18Aufgabe und Befugnisse
Abschnitt 6 Förderung der Partizipation