Gesetze › BGHolzMetallDiszRZustAnO II. BGHolzMetallDiszRZustAnO Inkrafttreten Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle I. Übertragung von Befugnissen Schlussformel