Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde im Verfahren gegen Ruhestandsbeamte werden den vor Beginn des Ruhestandes zuständigen Einleitungsbehörden übertragen.
Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Bundesgrenzschutz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle