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II. BGSResErnAnO

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigen der Grenzschutzreserve · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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