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§ 4 BibuBAProFPrV

Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung

(1)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.

(2)

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

  1. 1.

    Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,

  2. 2.

    Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,

  3. 3.

    betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,

  4. 4.

    Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,

  5. 5.

    Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,

  6. 6.

    ein internes Kontrollsystem sicherstellen,

  7. 7.

    Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.

Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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