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BierStG
Biersteuergesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
- § 4Steuerlager
- § 5Steuerlagerinhaber
- § 6Registrierte Empfänger
- § 7Registrierte Versender
- § 8Begünstigte
- § 9Beförderungen (Allgemeines)
- § 10Beförderungen im Steuergebiet
- § 11Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
- § 12Ausfuhr
- § 13Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
- § 14Steuerentstehung, Steuerschuldner
- § 15Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
Abschnitt 4 Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
- § 19Erwerb durch Privatpersonen
- § 20Lieferung zu gewerblichen Zwecken
- § 20aZertifizierte Empfänger
- § 20bZertifizierte Versender
- § 20cBeförderungen
- § 21Versandhandel
- § 22Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
- § 22aSteuerentstehung, Steuerschuldner
- § 22bSteueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
- § 23Steuerbefreiungen
- § 23aVerwender
- § 24Steuerentlastung im Steuergebiet
- § 25Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen