AdvoCite

BierStG

Biersteuergesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 47 G v. 2.12.2024 I Nr. 387 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Abschnitt 3 Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
Abschnitt 4 Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
© 2026 AdvoCite® All rights reserved