Gesetze › BilKoUmV § 3 BilKoUmV Umlagebetrag Der Umlagebetrag ist der Anteil der umlagefähigen Kosten, den ein Umlagepflichtiger zu entrichten hat. Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Umlagefähige Kosten § 4 Umlagejahr