Gesetze › BImSchV 10 Schlussformel BImSchV 10 Der Bundesrat hat zugestimmt. Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 21 Übergangsvorschriften § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten