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§ 2 BImSchV 34

Lärmindizes

(1)

Die Lärmindizes LDay , LEvening und LNight sind die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Tagen in folgenden Zeiträumen erfolgen:

  1. 1.

    LDay : 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr,

  2. 2.

    LEvening : 4 Stunden, beginnend um 18.00 Uhr,

  3. 3.

    LNight : 8 Stunden, beginnend um 22.00 Uhr.

Ein Jahr ist das für die Schallemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Kalenderjahr.

(2)

Der Lärmindex LDEN in Dezibel ist wie folgt definiert: [Grafik]

Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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