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§ 11 BImSchV 39

Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Die zuständigen Behörden legen für die gesamte Fläche ihres Landes Gebiete und Ballungsräume fest.

Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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