§ 11 BImSchV 39
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen
Die zuständigen Behörden legen für die gesamte Fläche ihres Landes Gebiete und Ballungsräume fest.
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle