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§ 15 BImSchV 39

Indikator für die durchschnittliche PM2,5-Exposition

Der Indikator für die durchschnittliche PM2,5-Exposition wird vom Umweltbundesamt berechnet. Die Länder ermitteln die dafür notwendigen PM2,5-Werte nach Maßgabe von Anlage 12 Abschnitt A. Die Mindestzahl der Probenahmestellen darf nicht unter der gemäß Anlage 5 Abschnitt B vorgesehenen Anzahl liegen.

Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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