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Anlage 7 BImSchV 39

(zu § 9) Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1088 - 1089)

  1. A.

    KriterienBei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter sind zur Prüfung der Gültigkeit folgende Kriterien anzuwenden:

    ParameterErforderlicher Anteil gültiger Daten
    Einstundenmittelwerte75 % (d. h. 45 Minuten)
    Achtstundenmittelwerte75 % der Werte (d. h. sechs Stunden)
    Höchster Achtstundenmittelwert pro Tag aus stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerten75 % der stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerte (d. h. 18 Achtstundenmittelwerte pro Tag)
    AOT4090 % der Einstundenmittelwerte während des zur Berechnung des AOT40-Werts festgelegten Zeitraums
    Jahresmittelwertjeweils getrennt: 75 % der Einstundenmittelwerte während des Sommers (April bis September) und 75 % während des Winters (Januar bis März, Oktober bis Dezember)
    Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte je Monat90 % der höchsten Achtstundenmittelwerte der Tage (27 verfügbare Tageswerte je Monat) und 90 % der Einstundenmittelwerte zwischen 8.00 und 20.00 Uhr MEZ
    Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte pro Jahrfünf von sechs Monaten während des Sommerhalbjahres (April bis September)
  2. B.

    Zielwerte

    ZielMittelungszeitraumZielwertZeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte
    Schutz der menschlichen Gesundheithöchster Acht- stundenmittelwert pro Tag120 µg/m3 dürfen an höchstens 25 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über drei Jahre2)1.1.2010
    Schutz der VegetationMai bis JuliAOT40 (berechnet anhand von Einstundenmittelwerten) 18 000µgx hm3 , gemittelt über fünf Jahre1.1.2010
    18 000µgx h
    m3
    18 000µgx h
    m3
  3. C.

    Langfristige Ziele

    ZielMittelungszeitraumLangfristiges ZielZeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte
    Schutz der menschlichen Gesundheithöchster Acht- stundenmittelwert pro Tag innerhalb eines Kalenderjahres120 µg/m3nicht festgelegt
    Schutz der VegetationMai bis JuliAOT40 (berechnet anhand von Einstunden- mittelwerten) 6 000 µg x hm3nicht festgelegt
    6 000µgx h
    m3
    6 000µgx h
    m3

Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden die AOT40-Werte anhand des folgenden Faktors berechnet: AOT40Schätzwert = AOT40Messwert xmögliche Gesamtstundenzahl*) ___________________ Zahl der gemessenen Stundenwerte

Stundenzahl innerhalb der Zeitspanne der AOT40-Definition (d. h. 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr MEZ vom 1. Mai bis zum 31. Juli jedes Jahres (zum Schutz der Vegetation) und vom 1. April bis zum 30. September jedes Jahres (zum Schutz der Wälder)).

Die Einhaltung der Zielwerte wird zu diesem Termin beurteilt. Dies bedeutet, dass das Jahr 2010 das erste Jahr sein wird, das herangezogen wird, um zu berechnen, ob die Zielwerte im betreffenden Drei- bzw. Fünfjahreszeitraum eingehalten wurden.

Können die drei- bzw. fünfjährigen Durchschnittswerte nicht anhand vollständiger und aufeinanderfolgender Jahresdaten ermittelt werden, sind mindestens die folgenden jährlichen Daten vorgeschrieben, um zu überprüfen, ob die Zielwerte eingehalten wurden:–Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit: gültige Daten für ein Jahr,–Zielwert zum Schutz der Vegetation: gültige Daten für drei Jahre.

Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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