§ 20 BImSchV 43
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite Folgendes:
- 1.
das nationale Emissionsinventar, gegebenenfalls einschließlich Anpassungen,
- 2.
die nationale Emissionsprognose,
- 3.
den informativen Inventarbericht sowie
- 4.
zusätzliche Berichte und Angaben, die der Europäischen Kommission gemäß den §§ 17 und 18 übermittelt werden.
Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle