§ 10 BinSchAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Störungsanalyse und Instandsetzung“,
- 2.
in einem der Prüfungsbereiche
- a)
„Schwerpunkt Frachtschifffahrt“ oder
- b)
„Schwerpunkt Personenschifffahrt“ sowie
- 3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Binnenschifferausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle