AdvoCite

§ 12 BinSchPersBefähPrV

Besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen

(1)

Die Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen wird als mündliche Prüfung durchgeführt.

(2)

Die Prüfung dauert maximal 60 Minuten.

Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved