§ 12 BinSchPersBefähPrV
Besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen
(1) Die Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen wird als mündliche Prüfung durchgeführt.
(2) Die Prüfung dauert maximal 60 Minuten.
Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle