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BinSchStrO2012AbwV 6
Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- Eingangsformel
- § 1Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- § 2Verhaltenspflichten des Schiffsführers oder der Schiffsführerin, der Eigentümer, der Ausrüster und der Person, die in der Fernsteuerungszentrale die Fernsteuerung des Fahrzeugs wahrnimmt (Operator oder Operatorin)
- § 3Ordnungswidrigkeiten
- § 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anhang(zu § 1) Abweichungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)