Gesetze › BITV 2.0 § 10 BITV 2.0 Folgenabschätzung Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Berichterstattung Anlage 1