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Anhang BKatV

(zu Nummer 12 der Anlage) Tabelle 2

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3935)

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

Lfd. Nr.Regelsatz in EuroFahrverbot
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern
12.5a)bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
12.5.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes ..........75
12.5.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes ..........100
12.5.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes ..........160
12.5.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes ..........240
12.5.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes ..........320
12.6b)bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h
12.6.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes ..........75
12.6.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes ..........100
12.6.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes ..........160Fahrverbot 1 Monat
12.6.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes ..........240Fahrverbot 2 Monate
12.6.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes ..........320Fahrverbot 3 Monate
12.7c)bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
12.7.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes ..........100
12.7.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes ..........180
12.7.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes ..........240Fahrverbot 1 Monat
12.7.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes ..........320Fahrverbot 2 Monate
12.7.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes ..........400Fahrverbot 3 Monate

Bußgeldkatalog-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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