Gesetze › BKleingG › Zweiter Abschnitt Kleingartenpachtverhältnisse § 13 BKleingG Abweichende Vereinbarungen Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnitts abgewichen wird, sind nichtig. Bundeskleingartengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Beendigung des Kleingartenpachtvertrages bei Tod des Kleingärtners § 14 Bereitstellung und Beschaffung von Ersatzland