Gesetze › BKleingG › Zweiter Abschnitt Kleingartenpachtverhältnisse § 6 BKleingG Vertragsdauer Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bundeskleingartengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Pacht § 7 Schriftform der Kündigung