Gesetze › BKOrgErl1998Bek IX. BKOrgErl1998Bek Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt." Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle VIII. Schlußformel