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I. BKOrgErl 1991-04

Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen.

Organisationserlaß des Bundeskanzlers · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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