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III. BKOrgErl

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird übertragen

  1. 1.

    aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Games;

  2. 2.

    aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für Klimaschutz einschließlich deren europäische und internationale Bezüge mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik.

Organisationserlass des Bundeskanzlers · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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