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Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten übertragen für

  1. –

    den Verbraucherschutz,

  2. –

    die Verbraucherpolitik, insbesondere den Verbraucherschutz im digitalen Raum bei Waren und Produkten, Online-Handel oder Online-Geschäften,

  3. –

    die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie

  4. –

    das Verbraucherinformationsgesetz.

Organisationserlass des Bundeskanzlers · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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