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XVII. BKOrgErl

Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen

  1. 1.

    aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;

  2. 2.

    aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.

Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.

Organisationserlass des Bundeskanzlers · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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