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§ 23 BKrFQG

Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren

Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt nach dem jeweiligen Stand der Technik Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren zur Sicherstellung einer rechtskonformen und einheitlichen Datenübermittlung. Es gibt diese Ausführungsregelungen den jeweils betroffenen Verfahrensbeteiligten in geeigneter Form bekannt.

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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