§ 4 BlauzungenV
Bekanntmachung des Seuchenausbruches
Nach amtlicher Feststellung macht die zuständige Behörde den Ausbruch der Blauzungenkrankheit öffentlich bekannt.
Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle