Gesetze › BLES › Zweiter Abschnitt Verwaltungsrat § 6 BLES Vertretung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten. Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Auskunftsrecht und -pflicht des Verwaltungsrates § 7 Sitzungen des Verwaltungsrates