Gesetze › BLG › Erster Teil Die Leistungen› Sechster Abschnitt Die Abgeltung § 31 BLG Soweit Preisvorschriften bestehen, unterliegt ihnen die Bemessung der Entschädigung und Ersatzleistung. Bundesleistungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 30 § 32