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§ 1 BMASBGebV

Erhebung von Gebühren und Auslagen

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit erbracht werden.

Besondere Gebührenverordnung BMAS · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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