Gesetze › BMFNVAnO II. BMFNVAnO Diese Anordnung tritt am 19. August 1965 in Kraft. Anordnung über die Übertragung der Befugnis zur Genehmigung von Nebentätigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle I. Schlußformel