Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle