Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle