§ 12 BMMAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
Herstellen eines mehrteiligen Modells,
- 2.
Planung und Fertigung sowie
- 3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Biologiemodellmacherausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle