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III. BMPTWid/BVtrAnO

Schlußvorschriften

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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