Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle