Für Abschlussprüfungen, die von Auszubildenden abgelegt werden, deren Berufsausbildungsvertrag bereits vor dem 1. Oktober 2022 abgeschlossen wurde, ist diese Verordnung nicht anzuwenden.
BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle