Unbeschadet bestehender Informationspflichten haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befasste Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle