AdvoCite

§ 4 BMWKBGebKAIV

Aufgabenübertragung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann den Erlass von Gebührenbescheiden und die Einziehung von Gebühren in seinem Zuständigkeitsbereich auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übertragen.

Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved